MobilitĂ€tseingeschrĂ€nkte Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit grĂŒn-orangen FlĂ€chenaufdruck und einem persönlichen Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke erfĂŒllen die Voraussetzung der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Die Beantragung lĂ€uft ĂŒber das zustĂ€ndige Versorgungsamt. Eine Begleitperson wird im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert, sofern eine stĂ€ndige Begleitung notwendig und dies im Ausweis eingetragen ist.
Ein Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke berechtigt nicht zur kostenlosen Nutzung der Verkehrsmittel.