Schülerwochen‐ und Monatskarte

Die Schülerwochen‐ und Monatskarten des VDW erhalten alle Schüler/Auszubildende! Die persönlichen Zeitkarten des ermäßigten Schüler-Tarifs bestehen aus einer Berechtigungskarte und der zugehörigen Fahrkarte.
 
Die Berechtigungskarte muss zunächst von dir selbst, dann der Schule oder Ausbildungsstelle und schließlich von der Mobilitätszentrale des Landkreises ausgefüllt bzw. bestätigt werden. Erst, wenn du die vollständig ausgefüllte Karte in den Händen hältst, kannst du dir beim Busfahrer die Schülerwochen‐ bzw. Monatskarte kaufen. Bitte beachte, dass du deine Berechtigungskarte immer bei dir trägst!

Schülerjahreskarten Kostenträger

Dein Schulweg für das ganze Jahr! Mit der Schülerjahreskarte kannst du ein Jahr lang im VDW im entsprechenden Geltungsbereich die Buslinien nutzen. Du erhältst deine Schülerkarte (i. d. R. von der 1. bis zur 10. Klasse) direkt von deiner Schule. Die Kosten übernimmt der Aufgabenträger, die Schule oder der jeweilige Landkreis.

Gültigkeit:

  • Nicht übertragbar und personalisiert mit einem Bild von dir
  • Gültig nur mit Wertmarken für den jeweiligen Monat, die du mit deiner Karte von der Schule erhältst
  • Beliebig viele Fahrten im genannten Geltungsbereich auf deiner Karte
  • Das Landkreis‐NetzTicket ist inklusive, d. h. du kannst an Schultagen ab 13:00 Uhr und an allen übrigen Tagen ab 09:00 Uhr in deinem Landkreis fahren

UMWELT-Jahreskarte Schüler

Mit der UMWELT‐Jahreskarte Schüler fährst du nachhaltig und sparst dir gleichzeitig viel Geld! Sie ist das günstigste Ticket für Schüler, Auszubildende und alle, die nicht mehr unter die Kostenfreiheit des Schulweges fallen. Die Fahrkarte ist ein Jahres‐Abo und daher für 12 Monate gültig, in denen monatlich ein Betrag von deinem Konto abgebucht wird, der umgerechnet nur 7 x die Schülermonatskarte beträgt.

Gültigkeit:

  • Personenbezogen, daher nicht übertragbar
  • Beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches
  • Nur als Abo für 12 Monate erhältlich
  • Nur mit aktuellem Lichtbild gültig
  • Das Landkreis‐NetzTicket ist inklusive

Wichtige Hinweise:

  • Der Einsendeschluss des Antrags ist immer der 10. des Vormonats. Wenn du deinen Antrag vor diesem Datum bei uns einsendest, erhälst du rechtzeitig deine Jahreskarte. Für spätere Einsendungen kann die pünktliche Ausstellung nicht garantiert werden! 
  • Bewohner der Stadt Passau sind von der Beantragung dieses Tickets ausgeschlossen

GÜLTIGKEIT:

  • Die Schüler-Zeitkarten müssen vom Inhaber unauslöschlich unterschrieben sein; personenbezogen.
  • Gültig für die eingetragene Kalenderwoche von Montag bis Sonntag bzw. für den eingetragenen Kalendermonat vom 1. bis zum 31. des jeweiligen Monats
  • Gültig bis 12:00 Uhr des ersten Werktages der Folgewoche
  • Beliebig viele Fahrten innerhalb der Geltungsdauer in der angegebenen Relation
  • Nicht übertragbar.

HINWEISE:

  • Die Berechtigungskarte ist ein fester Bestandteil deiner Schülerkarten
  • Sie ist online oder in den Mobilitätszentralen erhältlich