Mobilitätseingeschränkte Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck und einem persönlichen Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke erfüllen die Voraussetzung der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Die Beantragung läuft über das zuständige Versorgungsamt. Eine Begleitperson wird im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert, sofern eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis eingetragen ist.
Ein Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke berechtigt nicht zur kostenlosen Nutzung der Verkehrsmittel.