Was man mitführen darf:
Von der Beförderung ausgeschlossen sind generell:
Fahrräder werden nur auf bestimmten Linien innerhalb Landkreis Passau befördert.
Diese sind:
Hinweis: Die zur Beförderung von Fahrrädern vorgesehenen Fahrten auf den einzelnen Linien/Strecken sind mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet.