Beförderung von Fahrrädern

Damit du entspannt zum Startpunkt deiner Radtour kommst und dich nicht schon vorher abstrampelst! Auf einigen der Bus‐ und Bahnlinien im VDW kannst du dein Rad einfach mitnehmen. Alle genaueren Infos findest du in dieser Sektion.

Beförderung von Fahrrädern und Elektro-Kleinstfahrzeugen

Was man mitführen darf:

  • Fahrräder/Elektro‐Kleinstfahrzeuge werden nur auf den in den Linienbestimmungen (LiB) bekannt gegebenen Linien befördert.
  • Je Fahrgast darf genau ein Fahrrad/Elektro‐Kleinstfahrzeug mitgenommen werden.
  • Der Fahrgast muss das Fahrrad/Elektro‐Kleinstfahrzeug selbst unterbringen und beaufsichtigen.
  • Die Beförderung von Fahrrädern kann von einer vorherigen Anmeldung abhängig gemacht werden.
  • Das Beförderungsentgelt für Fahrräder ist in der Preistafel festgelegt. Beförderung erfolgt nach Maßgabe des freien Laderaums. Anspruch auf Beförderung bei ausgelastetem Laderaum besteht nicht.
  • Entsprechend einer Vereinbarung mit dem Landkreis Passau ist die Fahrrad/Elektro‐Kleinstfahrzeugbeförderung auf dem Fahrradträger innerhalb des Gebietes des Landkreises Passau kostenlos. Fahrzeuge mit Heckträger sind mit einem Fahrradsymbol im Fahrplan gekennzeichnet. Ggf. kann eine solche Vereinbarung auch mit einem anderen Dritten geschlossen werden. Bei Beförderung über das Gebiet des Landkreises Passau hinaus (ein‐ und ausbrechender Verkehr) gilt der VDW‐Tarif. Folgendes gilt es zu beachten:
    • Das Fahrrad/Elektro‐Kleinstfahrzeug muss zur Beförderung am Fahrradträger geeignet sein. Die Mitnahme ist nur möglich, wenn die Sicherheit gewährleistet ist, d. h. es ist ausreichend Platz für eine sichere Unterbringung vorhanden, eine Verletzungs‐ und Beschädigungsgefahr für Fahrgäste und Omnibus ausgeschlossen ist. Für entstandene Schäden haftet der Fahrgast.
    • Der Fahrgast hat das Fahrrad/Elektro‐Kleinstfahrzeug selbst unterzubringen, die Sicherung der Fahrräder/Elektro‐Kleinstfahrzeuge am Fahrradträger erfolgt durch das Betriebspersonal.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind generell:

  • E‐Bikes, sofern Gewicht und Abmessungen eine sichere Beförderung nicht möglich machen.
  • Nicht zusammengeklappte E‐Tretroller und E‐Kickboards. Elektro‐Kleinstfahrzeuge mit nicht fest eingebautem Akku. Nicht fest verbaute Akkus mit einer Leistungsaufnahme über 100 Wh gelten nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter als Gefahrengut.
  • In Fahrzeugen mit engen Einstiegen oder ohne besondere Abstellflächen sowie in Zeiten mit starkem Fahrgastaufkommen ist die Mitnahme nicht gestattet.
  • Die Beförderung von Elektrofahrrädern ist ausgeschlossen, sofern Gewicht und Abmessungen eine sichere Beförderung nicht möglich machen.

Fahrrad/Elektro‐Kleinstfahrzeugbeförderung bei der Schiene im VDW

  • Für die Beförderung von Fahrrad/Elektro‐Kleinstfahrzeugen auf Schienenstrecken innerhalb des VDW‐Tarifgebietes im Landkreis Passau gelten die Beförderungs‐ und Entgeltbedingungen des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens in Verbindung mit einem gültigen Fahrausweis nach dem VDW‐Tarif. Fahrscheine zur Beförderung von Fahrrad/Elektro‐Kleinstfahrzeugen sind ausschließlich bei den jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen an deren Automaten oder personenbedientem Verkauf zu erwerben.
  • In den Zügen der DB RegioNetz Verkehrs GmbH (Südostbayernbahn) kann auf dem Streckenabschnitt Passau Hbf – Karpfham Bf. ein Fahrrad/Elektro‐Kleinstfahrzeug unentgeltlich nach den VDW‐Tarifbedingungen mitgenommen werden, wenn der Fahrgast im Besitz eines VDW‐Fahrausweises oder eines Schienenfahrausweises ist, der im Abschnitt Passau Hbf – Karpfham Bf. anerkannt wird, und eine Mitnahmemöglichkeit besteht. Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern/ Elektro‐Kleinstfahrzeugen. Diese Mitnahmeregelung gilt nicht für den Streckenabschnitt Passau Hbf – Vilshofen.

Linien für die Fahrradmitnahme im Landkreis Passau

Fahrräder werden nur auf bestimmten Linien innerhalb Landkreis Passau befördert.
Diese sind:

  • Bahnstrecke Passau Hbf – Karpfham Bf ( Südostbayernbahn)
  • Bahnstrecke Passau Hbf – Vilshofen Bf (DB Regio)
  • Buslinie 6101 Passau Hbf – Breitenberg
  • Buslinie 6106 Passau Hbf – Hartkirchen – Bad Füssing
  • Buslinie 6124 Passau Hbf – Tittling
  • Buslinie 6125 Passau Hbf – Bad Griesbach
  • Buslinie 6380 Passau Hbf – Büchlberg

Hinweis:  Die zur Beförderung von Fahrrädern vorgesehenen Fahrten auf den einzelnen Linien/Strecken sind mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet.