Schülerbeförderung

Egal ob Jahres‐, Wochen‐ oder Monatskarte: Hier siehst du in der Übersicht, welche Schülerkarten erhältlich sind. Für alle Schülerkarten brauchst du eine Berechtigungskarte, welche du an deiner Schule und der Mobilitätszentrale erhältst oder über unser PDF Formular beantragen kannst. Diese Karte ist mit einem Foto von dir personalisiert und der Bereich, in dem du fahren darfst, ist gekennzeichnet. Sie zeigt dem Kontrolleur, dass die Fahrkarte wirklich dir gehört und wo du damit fahren kannst.

Schülerjahreskarten Kostenträger

Dein Schulweg für das ganze Jahr! Mit der Schülerjahreskarte kannst du ein Jahr lang im VDW im entsprechenden Geltungsbereich die Buslinien nutzen. Du erhältst deine Schülerkarte (i. d. R. von der 1. bis zur 10. Klasse) direkt von deiner Schule. Die Kosten übernimmt der Aufgabenträger, die Schule oder der jeweilige Landkreis.

Gültigkeit:

  • Nicht übertragbar und personalisiert mit einem Bild von dir
  • Gültig nur mit Wertmarken für den jeweiligen Monat, die du mit deiner Karte von der Schule erhältst
  • Beliebig viele Fahrten im genannten Geltungsbereich auf deiner Karte
  • Das Landkreis‐NetzTicket ist inklusive, d. h. du kannst an Schultagen ab 13:00 Uhr und an allen übrigen Tagen ab 09:00 Uhr in deinem Landkreis fahren

UMWELT-Jahreskarte Schüler

Mit der UMWELT‐Jahreskarte Schüler fährst du nachhaltig und sparst dir gleichzeitig viel Geld! Sie ist das günstigste Ticket für Schüler:innen, Auszubildende und alle, die nicht mehr unter die Kostenfreiheit des Schulweges fallen. Die Fahrkarte ist ein Jahres‐Abo und daher für 12 Monate gültig, in denen monatlich ein Betrag von deinem Konto abgebucht wird, der umgerechnet nur 7 x die Schülermonatskarte beträgt.

Gültigkeit:

  • Personenbezogen, daher nicht übertragbar
  • Beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches
  • Nur als Abo für 12 Monate erhältlich
  • Nur mit aktuellem Lichtbild gültig
  • Das Landkreis‐NetzTicket ist inklusive

Wichtige Hinweise:

  • Der Einsendeschluss des Antrags ist immer der 10. des Vormonats. Wenn du deinen Antrag vor diesem Datum bei uns einsendest, bekommst du es pünktlich. Für alle späteren Einsendungen können wir nichts versprechen.
  • Bewohner der Stadt Passau sind von der Beantragung dieses Tickets ausgeschlossen